Mittwoch, 22. April 2015

Gesundheitskarte für Flüchtlinge?

Presseschau - Für Sie gelesen:

Gesundheitskarte für Flüchtlinge? Ein Problem bei der ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen ist bisher der lange Weg über das Sozialamt, der zu erheblichen Wartezeiten und langen Schlangen in den Fluren des Amtes führte. Das „Bremer Modell“ wäre hier eine Lösung, in Bremen und auch in Hamburg bekommen die Flüchtlinge eine eingeschränkte Gesundheitskarte, mit der sie direkt zum Arzt gehen können. Momentan wird das Modell auch für Städte in NRW diskutiert. Schon während einer Bürgerinformationsveranstaltung der Notunterkunft in der Adlerstrasse wurde das Problem angesprochen, nun hat das Dortmunder Sozialamt eine unbürokratische Lösung gefunden. Dazu ein Interview mit Jörg Süshardt, dem Leiter des Sozialamtes Dortmund: ECHO: Wie geht das Sozialamt mit der gesundheitlichen Betreuung der Flüchtlinge in Dortmund um, wie gehen Sie mit Sprachproblemen um? J. Süshardt: Die Flüchtlinge erhalten für akute Notfallbehandlungen einen Krankenbehandlungsschein, der vom Sozialamt ausgestellt bzw. vom Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft (Zentrale kommunale Unterbringungseinrichtung Grevendicks Feld (ZKU), temporäre Übergangseinrichtung, Notunterkunft) ausgegeben wird. Im Sozialamt sind sechs Dolmetscher im Einsatz. Die Betreiber der ZKU Grevendicks Feld, der temporären Übergangseinrichtungen und der Notunterkunft in der Brügmannsporthalle halten ebenfalls Dolmetscher vor. ECHO: Wie sieht der Ablauf aus, wenn ein Flüchtling dringend einen Arzt benötigt? J. Süshardt: Eine akute Notfallbehandlung ist jederzeit auch ohne Krankenbehandlungsschein möglich. Die Abrechnung erfolgt im Anschluss mit dem Sozialamt. ECHO: Wo sehen Sie die größten Probleme bei der gesundheitlichen Betreuung? J. Süshardt: Aus unserer Sicht gibt es keine großen Probleme in diesem Bereich. ECHO: Wahrscheinlich kennen Sie das „Bremer Modell“ mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Es ist eine relativ unbürokratische Lösung, die die Kommune personell entlastet und sich in Bremen finanziell sehr vorteilhaft dargestellt hat. Könnte das eine Lösung für Dortmund sein, gibt es Überlegungen in diese Richtung? J. Süshardt: Das Modell ist uns bekannt. Mit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes zum 01.03.2015 wird der Bezug von Grundleistungen auf 15 Monate reduziert. Danach werden Flüchtlingen nach § 264 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) krankenversichert und erhalten entsprechend eine Krankenkarte der ausgewählten Krankenkasse. ECHO: Wäre es möglich, die Krankenscheine im Voraus pro Quartal an die jeweiligen Notunterkünfte zu senden, um längere Wartezeiten im Sozialamt zu vermeiden? J. Süshardt: Nach aktueller Vereinbarung mit allen Betreibern von Flüchtlingsunterkünften in Dortmund werden in den Einrichtungen Krankenbehandlungsscheine ausgegeben. 

Quelle / Volltext: Echo der Vielfalt Dortmund

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